Das EDV-Recht wird heute auch oft als IT-Recht bezeichnet. Bestandteil des geltenden EDV-Rechts sind alle rechtlich relevanten Umstände, die im Zusammenhang mit der elektronischen Datenverarbeitung stehen. Dabei werden sowohl relevante Bereiche der Datenerfassung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung, bzw. –weitergabe in entsprechenden Gesetzen und Verordnungen geregelt.
Die Preisangabenverordnung regelt seit 1985 in der Bundesrepublik Deutschland die Angabe der Preise und ihre Zusammensetzung gegenüber dem Endverbraucher. Als Regelung im Rahmen der Verbraucherschutzverordnung stellt die Preisangabenverordnung ein wichtiges Faktum im Wirtschaftsverkehr von Waren und Leistungen zwischen Anbieter und Letztverbraucher dar.
Weiterlesen …Als Teil der Rechtsordnung regelt das Urheberrecht die Rechte und wirtschaftlichen Interessen eines Urhebers an seinem Werk. Dieses Recht kann und wird oftmals im Interesse der öffentlichen Diskussion und Darstellung eingeschränkt. Beispiele für die Einschränkung des Urheberrechtes sind das zitatrecht oder auch das Recht auf so genannte Privatkopien von Werken anderer Urheber.
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