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EDV-Recht – Infos im Netz

Das EDV-Recht wird heute auch oft als IT-Recht bezeichnet. Bestandteil des geltenden EDV-Rechts sind alle rechtlich relevanten Umstände, die im Zusammenhang mit der elektronischen Datenverarbeitung stehen. Dabei werden sowohl relevante Bereiche der Datenerfassung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung, bzw. –weitergabe in entsprechenden Gesetzen und Verordnungen geregelt.