Als Teil der Rechtsordnung regelt das Urheberrecht die Rechte und wirtschaftlichen Interessen eines Urhebers an seinem Werk. Dieses Recht kann und wird oftmals im Interesse der öffentlichen Diskussion und Darstellung eingeschränkt. Beispiele für die Einschränkung des Urheberrechtes sind das zitatrecht oder auch das Recht auf so genannte Privatkopien von Werken anderer Urheber.